Maskenpflicht außerhalb der Klassenräume

12. September 2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

im Auftrag des Herrn Bildungsdirektors leiten wir Ihnen eine wichtige Information weiter, die uns vor Kurzem aus dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung erreicht hat:

"Zusätzlich zu den in der Corona-Ampel für Schulen definierten Maßnahmen gilt ab Montag, 14.09.2020, für alle Personen im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume das verpflichtende Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung (MNS). Dies gilt im gesamten Innenbereich. Ausgenommen sind Räumlichkeiten, die Lehrpersonen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Schulverwaltung vorbehalten sind, solange der Mindestabstand eingehalten werden kann. Diese Maßnahme unterstützt die Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 und trägt zur allgemeinen Prävention bei."

Wir bitten um Einhaltung dieser Maßnahme.